EU-Verordnung zur Chatkontrolle

Neue EU-Verordnung: Die Debatte um die Chatkontrolle ist zurück

Am 14. Oktober 2025 entscheidet der EU-Rat über das Client-Side-Scanning privater Chats – Kritik an Datenschutz und Grundrechten wächst

Die EU-Staaten verhandeln erneut über die „Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse“ (CSAR). Am 12. September 2025 steht die nächste Diskussionsrunde an, am 14. Oktober folgt die endgültige Abstimmung im EU-Rat. Ziel ist es, Messenger- und Hosting-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram dazu zu verpflichten, private Kommunikation schon vor der Verschlüsselung auf Missbrauchsmaterial zu durchsuchen.

Client-Side-Scanning – Kontrolle vor der Verschlüsselung

Geplant ist ein sogenanntes Client-Side-Scanning: Inhalte werden direkt auf dem Gerät durchsucht, bevor sie Ende-zu-Ende verschlüsselt werden. Damit könnten Anbieter verpflichtet werden, auch private Nachrichten oder Fotos zu scannen und bei Verdacht Meldungen an Behörden weiterzugeben.

Kritik von Datenschützern und Experten

Kritiker wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, sehen in der Verordnung einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Zwar sei Kinderschutz ein wichtiges Ziel, doch das Vorhaben stelle „einen Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung“ dar. Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) warnen vor größeren Risiken für Bürgerinnen und Bürger als für Straftäter.

Auch Unternehmen wie der deutsche E-Mail-Anbieter Tuta äußern Bedenken: Sie kritisieren, dass unzuverlässige KI-Modelle intime Gespräche offenlegen könnten und damit sowohl die Privatsphäre der Nutzer als auch die Sicherheit verschlüsselter Kommunikation gefährdet sei.

Politische Brisanz der Entscheidung

Ob die Verordnung angenommen wird, hängt stark von Deutschland und Frankreich ab, die bisher keine eindeutige Position beziehen. Österreich hat sich hingegen klar gegen die Chatkontrolle ausgesprochen. Damit das Vorhaben beschlossen wird, müssen mindestens 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Eine sogenannte Sperrminorität von vier Staaten, die mehr als 35 Prozent der Bevölkerung abdecken, könnte die Verordnung verhindern.

Fazit: Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und digitaler Freiheit

Die Debatte zur Chatkontrolle steht exemplarisch für den Konflikt zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz. Einerseits soll der Schutz von Kindern vor Online-Missbrauch gestärkt werden, andererseits steht das digitale Briefgeheimnis auf dem Spiel. Ob die EU den Balanceakt zwischen Schutz und Überwachung schafft, wird sich am 14. Oktober 2025 entscheiden.

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