AGB – ITanic GmbH
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Dienstleistungen im Bereich Cybersecurity und Softwareentwicklung

§ 1Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Sie gelten nur im Umfang der in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Cybersecurity und Softwareentwicklung.

§ 2Leistungen und Mitwirkungspflichten

2.1 Cybersecurity-Dienstleistungen
  • Durchführung von Penetrationstests
  • Schwachstellenanalysen und Sicherheitsüberprüfungen
  • Incident Response und Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen
  • Erstellung und Implementierung von IT-Sicherheitskonzepten
  • Beratung zu IT-Sicherheitsstrategien, Datenschutz und Compliance
  • Durchführung von Schulungen und Awareness-Kampagnen
  • Managed Security Services (z. B. Monitoring, Log-Management)
2.1 Softwareentwicklungsdienstleistungen
  • Entwicklung von Individualsoftware und Programmadaptierungen
  • Lieferung von Standardsoftware und Lizenzmanagement
  • Erstellung von Konzepten und Dokumentationen
  • Integration und Schnittstellenentwicklung
  • Wartung, Weiterentwicklung und Support bestehender Software

2.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Alle erforderlichen Unterlagen, Zugänge, Testumgebungen und Daten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
  • Die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte sicherzustellen.
  • Die Sicherung von Daten eigenverantwortlich zu gewährleisten.

2.3 Individuell erstellte Software: Grundlage ist eine schriftlich freigegebene Leistungsbeschreibung. Nach Lieferung erfolgt eine Programmabnahme innerhalb von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Software als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gemeldet wurden.

2.4 Penetrationstests und Schwachstellenanalysen: Der Auftraggeber bestätigt, dass alle zu testenden Systeme freigegeben sind. Testergebnisse werden vertraulich behandelt und ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2.5 Incident Response: Erfolgt im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Notfallpläne vorhanden sind.

2.6 Schulungen: Werden individuell abgestimmt. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der Teilnehmer und der technischen Infrastruktur verantwortlich.

Wird im Zuge der Leistungserbringung festgestellt, dass die vereinbarte Leistung aufgrund technischer oder rechtlicher Hindernisse nicht möglich ist, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

§ 3Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten (z. B. für Reisekosten, Testumgebungen oder Spezialsoftware) werden gesondert berechnet.

Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern nicht ein Festpreis vereinbart wurde.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) berechnet.

§ 4Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übermittelten Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften stehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, die auf unzureichende Mitwirkung oder Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

Der Auftragnehmer erfüllt die Anforderungen der DSGVO und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zu Vertraulichkeit und Datenschutz.

§ 5Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Bei Penetrationstests und Schwachstellenanalysen haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch bestehende Schwachstellen oder Sicherheitslücken entstehen.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal 15.000 Euro pro Schadensfall.

§ 6Urheberrecht und Nutzung

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen (z. B. Software, Berichte). Alle weiteren Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen Arbeitsergebnisse nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

§ 7Rücktrittsrecht

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.

Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen) entbindet den Auftragnehmer von der Leistungspflicht.

§ 8Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.