Cybersecurity › Compliance
Compliance

Vorschriften erfüllen ist das eine.
Es belegen das andere.

Wir klären, ob Sie betroffen sind, finden die Lücken, setzen die Maßnahmen um und hinterlassen eine Dokumentation, die einer Prüfung standhält.

Zertifizierte NIS2-Berater · NIS2, CRA und ISO 27001

Das Problem

Die Pflicht gilt bereits.
Viele wissen nur nicht, dass sie gemeint sind.

NIS2 ist geltendes Recht und betrifft nicht nur kritische Infrastruktur. Ab 2027 kommt der Cyber Resilience Act für alle Hersteller von Produkten mit digitalen Bestandteilen dazu.

Betroffen
ohne es zu wissen

Es trifft auch mittelständische Unternehmen in Energie, Gesundheit, IT, Transport, Lebensmitteln oder Produktion. Und Zulieferer, die selbst gar nicht in einem der Sektoren tätig sind.

Ein Haken
ist kein Schutz

Wer die Anforderungen nur auf Papier erfüllt, hat ein Dokument, aber keine Sicherheit. Bei einer Prüfung fällt das auf, spätestens nach einem Vorfall.

Die Geschäftsführung
haftet persönlich

Die Verantwortung für die Umsetzung liegt ausdrücklich bei der Leitung. Das ist keine theoretische Gefahr, sondern im Gesetz verankert.

10 Mio €

oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes: der Rahmen für Geldbußen bei wesentlichen Einrichtungen.

NIS-2-Richtlinie, Artikel 34

72 Stunden

Frist für die Vorfallsmeldung an die zuständige Stelle, die Frühwarnung schon nach 24 Stunden.

NIS-2-Richtlinie, Artikel 23

Nicht sicher, ob Sie betroffen sind?

Sechs Fragen, zwei Minuten, sofortiges Ergebnis. Der Schnellcheck sagt Ihnen, ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt.

NIS2-Schnellcheck starten
Leistungen

Von der Betroffenheitsprüfung
bis zum abgeschlossenen Audit.

Wir begleiten den gesamten Weg: feststellen, ob Sie betroffen sind, Lücken finden, Maßnahmen umsetzen und den Nachweis erbringen.

NIS2

Betroffenheit klären, Lücken finden, Maßnahmen umsetzen und dokumentieren.

Cyber Resilience Act

Für Hersteller und Händler von Produkten mit digitalen Bestandteilen.

ISO 27001

Managementsystem für Informationssicherheit aufbauen und die Zertifizierung vorbereiten.

Richtlinien

Vorgaben, Prozesse und Nachweise, bis hin zur Meldung an die Behörde.

Sie bekommen
  • Klarheit, ob und wie Sie betroffen sind
  • Vollständigen Bericht über alle Lücken
  • Maßnahmenplan mit Reihenfolge und Terminen
Wir übernehmen
  • Technische und organisatorische Umsetzung
  • Richtlinien, Prozesse und Schulungsunterlagen
  • Auf Wunsch die Abstimmung mit der Behörde
Am Ende steht
  • Dokumentation, die einer Prüfung standhält
  • Ein belegbarer Stand der Umsetzung
  • Laufende Aktualisierung statt Momentaufnahme

Im Ernstfall zählt nicht,
was Sie getan haben. Sondern was Sie belegen können.

Deshalb entsteht die Dokumentation bei uns parallel zur Umsetzung, nicht nachträglich zum Prüftermin.

Ablauf

Von der Frage „Betrifft mich das?"
bis zum Nachweis.

Jeder Schritt ist belegbar und baut auf dem vorherigen auf. So entsteht am Ende kein Papierstapel, sondern eine nachvollziehbare Kette.

Betroffenheitsprüfung

Wir klären, ob und in welchem Umfang Sie unter NIS2 oder den Cyber Resilience Act fallen. Branche, Größe, Umsatz und Tätigkeit bestimmen die Einordnung.

1–2 Stunden

Lückenanalyse

Wir prüfen Ihre Lage gegen alle Anforderungen, die für Sie gelten. Jede Lücke wird festgehalten, bewertet und nach Dringlichkeit eingeordnet.

1–2 Wochen

Maßnahmenplan

Auf Basis der Analyse entsteht ein Plan mit Reihenfolge, realistischen Terminen, Verantwortlichkeiten und einer Einschätzung des Aufwands.

1 Woche

Umsetzung auf beiden Ebenen

Organisatorisch die Richtlinien, Prozesse und Schulungen, technisch die Maßnahmen an den Systemen. Beides begleiten wir mit demselben Team.

4–12 Wochen

Dokumentation und Auditvorbereitung

Alles Umgesetzte wird belegbar dokumentiert, inklusive Notfallplan und Meldeverfahren. Damit sind Sie auf Behörden, Prüfer und Kundenaudits vorbereitet.

laufend
Warum ITanic

Die Anforderungen sind technisch.
Eine Rechtsberatung reicht nicht.

Erkennung, Reaktion, Wartungsstand und Zugriffe sind ausdrücklich gefordert. Wer nur Dokumente liefert, erfüllt die Hälfte.

Zertifizierte NIS2-Berater

Beide Geschäftsführer halten die Zertifizierung der WKO incite. Philipp Trummer ist zusätzlich als Vortragender im Bereich Cybersecurity tätig.

Vorschrift und Technik zusammen

Angriffserkennung, Wartungsstand, Notfallreaktion: Das verlangt das Gesetz, und das setzen wir selbst um, statt es an Ihre IT zurückzugeben.

Auf die Haftung ausgerichtet

Die Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie einer Behördenprüfung und einem Kundenaudit standhält. Genau darauf kommt es bei persönlicher Haftung an.

Österreichischer Rahmen

Die Umsetzung folgt nationalem Recht. Wir kennen die zuständigen Stellen, die Fristen und die Verfahren, nicht nur den Text der Richtlinie.

Häufige Fragen

Was Unternehmen zuerst fragen.

Woran erkenne ich, ob mein Unternehmen betroffen ist?

Entscheidend sind Sektor und Größe. Betroffen sind unter anderem Energie, Gesundheit, Wasser, IT, Transport und Finanzwesen, ab fünfzig Mitarbeitern oder zehn Millionen Euro Umsatz als wichtige Einrichtung, ab zweihundertfünfzig Mitarbeitern oder fünfzig Millionen als wesentliche Einrichtung. Auch Zulieferer können betroffen sein. Im Erstgespräch klären wir das konkret.

Was passiert, wenn wir die Anforderungen ignorieren?

Möglich sind Geldbußen bis zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, dazu die persönliche Haftung der Geschäftsführung bei nachgewiesener Fahrlässigkeit. Die Aufsicht kann außerdem Einschränkungen des Betriebs anordnen.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Das hängt von der Ausgangslage ab. Unternehmen mit gelebtem Sicherheitsbewusstsein brauchen oft drei bis sechs Monate, wer von vorne beginnt, plant besser sechs bis zwölf Monate ein. Nach der Lückenanalyse nennen wir einen belastbaren Zeitplan.

Können wir das mit dem eigenen IT-Team schaffen?

Die organisatorische Seite mit Richtlinien, Prozessen und Schulungen ja. Für die technische Seite braucht es Fachwissen, etwa bei Angriffserkennung, Wartungsstand, Sicherungen und Netztrennung. Wir begleiten beides und entlasten Ihr Team dort, wo es sinnvoll ist.

Was ist der Cyber Resilience Act und wen betrifft er?

Eine EU-Verordnung, die ab 2027 für Hersteller, Händler und Importeure von Produkten mit digitalen Bestandteilen gilt, also Software, vernetzte Hardware und Geräte. Verlangt werden Sicherheit von Anfang an, ein Umgang mit Schwachstellen und Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus.

Worin unterscheidet er sich von NIS2?

NIS2 betrifft Unternehmen, die bestimmte Dienste erbringen, und verlangt Sicherheit im Betrieb. Der Cyber Resilience Act betrifft Produkte und verlangt Sicherheit im Produkt selbst. Ein Unternehmen kann unter beides fallen.

Compliance ist der Rahmen.

Gefüllt wird er mit Risikomanagement, das im Alltag tatsächlich stattfindet.

Beratung & Risikomanagement

Keine Frage des Ob.
Nur des Wann.

Wir klären Ihre Betroffenheit, zeigen die Lücken und begleiten bis zum Nachweis.

Kostenlos und unverbindlichZertifizierte NIS2-BeraterNach österreichischem Recht