Wir klären, ob Sie betroffen sind, finden die Lücken, setzen die Maßnahmen um und hinterlassen eine Dokumentation, die einer Prüfung standhält.
Zertifizierte NIS2-Berater · NIS2, CRA und ISO 27001
NIS2 ist geltendes Recht und betrifft nicht nur kritische Infrastruktur. Ab 2027 kommt der Cyber Resilience Act für alle Hersteller von Produkten mit digitalen Bestandteilen dazu.
Es trifft auch mittelständische Unternehmen in Energie, Gesundheit, IT, Transport, Lebensmitteln oder Produktion. Und Zulieferer, die selbst gar nicht in einem der Sektoren tätig sind.
Wer die Anforderungen nur auf Papier erfüllt, hat ein Dokument, aber keine Sicherheit. Bei einer Prüfung fällt das auf, spätestens nach einem Vorfall.
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt ausdrücklich bei der Leitung. Das ist keine theoretische Gefahr, sondern im Gesetz verankert.
oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes: der Rahmen für Geldbußen bei wesentlichen Einrichtungen.
NIS-2-Richtlinie, Artikel 34
Frist für die Vorfallsmeldung an die zuständige Stelle, die Frühwarnung schon nach 24 Stunden.
NIS-2-Richtlinie, Artikel 23
Sechs Fragen, zwei Minuten, sofortiges Ergebnis. Der Schnellcheck sagt Ihnen, ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt.
Wir begleiten den gesamten Weg: feststellen, ob Sie betroffen sind, Lücken finden, Maßnahmen umsetzen und den Nachweis erbringen.
Betroffenheit klären, Lücken finden, Maßnahmen umsetzen und dokumentieren.
Für Hersteller und Händler von Produkten mit digitalen Bestandteilen.
Managementsystem für Informationssicherheit aufbauen und die Zertifizierung vorbereiten.
Vorgaben, Prozesse und Nachweise, bis hin zur Meldung an die Behörde.
Im Ernstfall zählt nicht,
was Sie getan haben. Sondern was Sie belegen können.
Deshalb entsteht die Dokumentation bei uns parallel zur Umsetzung, nicht nachträglich zum Prüftermin.
Jeder Schritt ist belegbar und baut auf dem vorherigen auf. So entsteht am Ende kein Papierstapel, sondern eine nachvollziehbare Kette.
Wir klären, ob und in welchem Umfang Sie unter NIS2 oder den Cyber Resilience Act fallen. Branche, Größe, Umsatz und Tätigkeit bestimmen die Einordnung.
Wir prüfen Ihre Lage gegen alle Anforderungen, die für Sie gelten. Jede Lücke wird festgehalten, bewertet und nach Dringlichkeit eingeordnet.
Auf Basis der Analyse entsteht ein Plan mit Reihenfolge, realistischen Terminen, Verantwortlichkeiten und einer Einschätzung des Aufwands.
Organisatorisch die Richtlinien, Prozesse und Schulungen, technisch die Maßnahmen an den Systemen. Beides begleiten wir mit demselben Team.
Alles Umgesetzte wird belegbar dokumentiert, inklusive Notfallplan und Meldeverfahren. Damit sind Sie auf Behörden, Prüfer und Kundenaudits vorbereitet.
Erkennung, Reaktion, Wartungsstand und Zugriffe sind ausdrücklich gefordert. Wer nur Dokumente liefert, erfüllt die Hälfte.
Beide Geschäftsführer halten die Zertifizierung der WKO incite. Philipp Trummer ist zusätzlich als Vortragender im Bereich Cybersecurity tätig.
Angriffserkennung, Wartungsstand, Notfallreaktion: Das verlangt das Gesetz, und das setzen wir selbst um, statt es an Ihre IT zurückzugeben.
Die Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie einer Behördenprüfung und einem Kundenaudit standhält. Genau darauf kommt es bei persönlicher Haftung an.
Die Umsetzung folgt nationalem Recht. Wir kennen die zuständigen Stellen, die Fristen und die Verfahren, nicht nur den Text der Richtlinie.
Entscheidend sind Sektor und Größe. Betroffen sind unter anderem Energie, Gesundheit, Wasser, IT, Transport und Finanzwesen, ab fünfzig Mitarbeitern oder zehn Millionen Euro Umsatz als wichtige Einrichtung, ab zweihundertfünfzig Mitarbeitern oder fünfzig Millionen als wesentliche Einrichtung. Auch Zulieferer können betroffen sein. Im Erstgespräch klären wir das konkret.
Möglich sind Geldbußen bis zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, dazu die persönliche Haftung der Geschäftsführung bei nachgewiesener Fahrlässigkeit. Die Aufsicht kann außerdem Einschränkungen des Betriebs anordnen.
Das hängt von der Ausgangslage ab. Unternehmen mit gelebtem Sicherheitsbewusstsein brauchen oft drei bis sechs Monate, wer von vorne beginnt, plant besser sechs bis zwölf Monate ein. Nach der Lückenanalyse nennen wir einen belastbaren Zeitplan.
Die organisatorische Seite mit Richtlinien, Prozessen und Schulungen ja. Für die technische Seite braucht es Fachwissen, etwa bei Angriffserkennung, Wartungsstand, Sicherungen und Netztrennung. Wir begleiten beides und entlasten Ihr Team dort, wo es sinnvoll ist.
Eine EU-Verordnung, die ab 2027 für Hersteller, Händler und Importeure von Produkten mit digitalen Bestandteilen gilt, also Software, vernetzte Hardware und Geräte. Verlangt werden Sicherheit von Anfang an, ein Umgang mit Schwachstellen und Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus.
NIS2 betrifft Unternehmen, die bestimmte Dienste erbringen, und verlangt Sicherheit im Betrieb. Der Cyber Resilience Act betrifft Produkte und verlangt Sicherheit im Produkt selbst. Ein Unternehmen kann unter beides fallen.
Gefüllt wird er mit Risikomanagement, das im Alltag tatsächlich stattfindet.
Wir klären Ihre Betroffenheit, zeigen die Lücken und begleiten bis zum Nachweis.
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